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VG Neustadt, 06.06.2005 - 3 K 63/05.NW |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Zur Frage der Anforderungen an eine Eignungsüberprüfung eines hochbetagten Fahrerlaubnisinhabers (hier: 98-jähriger)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- archive.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69
Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO
Auszug aus VG Neustadt, 06.06.2005 - 3 K 63/05
Mit der Bestimmung des § 11 Abs. 8 FeV wurden somit lediglich die bisher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zum Beispiel BVerwGE 34, 248) entwickelten Grundsätze in die Verordnung übernommen. - BVerwG, 17.09.1987 - 7 C 79.86
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen altersbedingter Eignungsmängel und Abnahme …
Auszug aus VG Neustadt, 06.06.2005 - 3 K 63/05
Grundsätzlich kann zwar eine Fahrprobe, die in aller Regel durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr abzunehmen ist, im behördlichen wie im gerichtlichen Verfahren über die Entziehung der Fahrerlaubnis ein geeignetes Mittel sein, um über einen wichtigen Teilbereich der Fahreignung, nämlich die praktischen Fahrfertigkeiten, Aufschluss zu geben (BVerwG, Urteil vom 17. September 1987, Az.: 7 C 79/86), in: NJW 1988, 925 ff).
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2012 - 1 S 25.12
Fahrerlaubnisentziehung; Fahrerlaubnisinhaber (82 Jahre); hereditäre, …
Ferner ist aufgrund der Teilnahme des Antragstellers an dieser vorhergehenden Untersuchung der vom Verwaltungsgericht zu seinen Gunsten berücksichtigte Umstand eines fehlenden Vertrautseins mit einem computergesteuerten Test zu relativieren; abgesehen davon sind für Testverfahren dieser Art keine speziellen Computerkenntnisse erforderlich, denn es werden lediglich motorisches Geschick und sensorische Fähigkeiten verlangt, die bei der technischen Bedienung eines Kraftfahrzeugs ebenso notwendig sind (vgl. die im Urteil des VG Neustadt vom 6. Juni 2005 - 3 K 63/05.NW - juris Rn. 32 f. wiedergegebene Stellungnahme des TÜV Pfalz vom 17. Februar 2003). - VGH Bayern, 11.12.2023 - 11 CS 23.1577
Entziehung der Fahrerlaubnis, älterer Kraftfahrer, psychische Leistungsfähigkeit, …
Denn die zugelassenen computer-basierten Testverfahren verlangen keine speziellen Computerkenntnisse, sondern im Wesentlichen motorisches Geschick sowie sensorische Fähigkeiten, die auch bei der technischen Bedienung eines Kraftfahrzeugs notwendig sind (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 2.5.2012 - OVG 1 S 25.12 - ZfSch 2012, 657 = juris Rn. 8 unter Verweis auf eine im Urteil des VG Neustadt vom 6.6.2005 - 3 K 63/05.NW - juris Rn. 32 f. wiedergegebene Stellungnahme des TÜV Pfalz). - VG Mainz, 14.06.2017 - 3 K 638/16
Fahrerlaubnisentziehung bei Chorea Huntington
Die psychophysische Untersuchung mittels computerbasiertem Testverfahren ist auch nicht deshalb als objektiv ungeeignete Methode anzusehen, weil die Klägerin im Untersuchungszeitpunkt bereits 76 Jahre alt gewesen und ihr nach eigener Darstellung der Umgang mit Computern nicht vertraut ist (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 30.1.2017 - 11 CS 17.27 -, juris, Rn. 19 ff.; VG Neustadt/W., Urteil vom 6.6.2005 - 3 K 63/05.NW -, juris, Rn. 30 ff). - VG Würzburg, 23.10.2009 - W 6 K 09.494
Entziehung der Fahrerlaubnis; Schluss auf die Nichteignung; ärztliches Gutachten …
Um den Anforderungen des Straßenverkehrs gerecht zu werden, sind von allen Teilnehmern am Straßenverkehr - unabhängig vom Alter - im Hinblick auf die gefährdeten Rechtsgüter wie Leib und Leben die gleichen Anforderungen zu erfüllen (vgl. VG Neustadt - Weinstraße -, U.v. 06.06.2005, Az.: 3 K 63/05.NW).